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Rechte und Pflichten

Gewählte Volksvertreter/innen brauchen Instrumente (Rechte), um die Anliegen ihrer Wähler/innen wirksam vertreten zu können. Die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung geben ihnen eine Reihe von Werkzeugen in die Hand, mit deren Hilfe sie Informationen einfordern, Themen zur Sprache bringen, Entscheidungen hinterfragen und Maßnahmen einfordern können.

Den Rechten stehen Pflichten gegenüber - und Verantwortung: Die Pflicht zur Teilnahme an Sitzungen, deren Verletzung in besonderen Fällen den Mandatsverlust zur Folge haben kann; die Amtsverschwiegenheit, deren Grenze nicht immer leicht zu erkennen ist und deren Verletzung auch strafrechtliche Folgen haben kann; die Pflicht zum sorgfältigen Abstimmungsverhalten, deren Verletzung im Extremfall Schadenersatz-Pflichten nach sich ziehen kann.

Das Trainingsprogramm sicher.kompetent.kreativ. vermittelt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Bürgermeister/innen, Vorstandsmitgliedern/Stadträt/innen und Gemeindemandatar/innen.