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Information und Geheimhaltung

Studie von Dr. Karl Staudinger über Schweigepflichten in der Gemeindestube

Ohne Zugang zu Information ist Demokratie nicht möglich und nicht vorstellbar. Das Recht auf Information steht jedoch in einem Spannungsfeld mit anderen Interessen, u.a. dem Interesse Betroffener auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. In der politischen Auseinandersetzung bekommt die Grenzziehung zwischen Geheimhaltung und Öffentlichkeit allerdings auch eine machtpolitische Dimension: Der Zugang der Opposition zu den Informationen des Gemeindeamtes und insbesondere die Publikation solcher Informationen kann die öffentliche Meinung über kommunale Projekte und vor allem auch über die politischen Akteure selbst entscheidend beeinflussen und damit Wahlchancen verbessern oder verschlechtern.

Die Studie beschreibt die Grenze zwischen offenem und beschränktem Zugang zu Informationen unter zwei Gesichtspunkten, dem Informationsrecht von angelobten Mandatar/innen (die auch die Einhaltung des Amtsgeheimnisses gelobt haben) und der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Informationen, die Mandatar/innen im Zuge ihrer Tätigkeit bekannt wurden. Ausgangspunkt ist dabei Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der - mit gewissen Einschränkungen - neben der Freiheit der Meinungsäußerung auch die Freiheit zur Mitteilung von Nachrichten und damit zur Verwertung von Informationen mitumfasst. Ziel der Studie ist es, Mandatar/innen Orientierung über ihre rechtlichen Pflichten zu geben und handfeste Argumente anzubieten, wenn ihnen Informationen mit dem Hinweis auf Schweigepflichten vorenthalten werden oder behauptet wird, bestimmte Informationen dürften nicht veröffentlicht werden.

Leseproben: Freiheit der Meinungsäußerung

Auftraggeber der Studie ist die OÖ Grüne Bildungswerkstatt. Die Studie wird in der Edition zu dritt im Feber 2005 erscheinen. Kontaktadresse: Mag. Marco Vanek